Blogbeitrag

Spende statt Werbung

1.8.2020

Wie nicht nur „Brancheninsider“ wissen, wurde unsere Leitmesse, die IFAT in München, aufgrund der Corona-Pandemie zuerst verschoben und nun vollständig abgesagt.

Wir sind als Unternehmen bislang relativ glimpflich durch die Pandemie gekommen. Zusätzlich sparen wir durch die Absage der meisten Messen und Veranstaltungen auch noch die entsprechenden Marketingaufwendungen.

Die Geschäftsführung der P.V. Betonfertigteilwerke GmbH hat sich deshalb dazu entschlossen, in diesen für uns alle außergewöhnlichen Zeiten, ein besonderes Zeichen zu setzen. Die in diesem Jahr eingesparten Messeaufwendungen möchten wir aufstocken und mehreren gemeinnützigen Einrichtungen (vorwiegend in Städten in denen sich unsere Werke befinden) spenden, die durch die Krise entweder mehr beansprucht werden oder gar in Not sind. Im Hauptsitz unseres Unternehmens in Hanau-Klein-Auheim überreichten die drei Kinder unseres Geschäftsführers, Florian John, eine Spende über 3.000 € dem Förderverein Wildpark „Alte Fasanerie“.

In der P.V. gehört es bereits seit 35 Jahren zur gelebten Tradition, dass die Kinder der Geschäftsführung regelmäßig den Wildpark besuchen.

Herr Christian Schaefer, Leiter des Forstamts Hanau-Wolfgang und Chef des Wildparks, sowie Herr Tobias Lehmann vom Wildpark-Förderverein nahmen die Spende dankbar entgegen und waren erfreut, dass insbesondere die Kinder sich für die Berücksichtigung des Wildparks ausgesprochen hatten.
Nach Übergabe der Spende durften die Kinder noch durch den Wildpark streifen, und sich u.a. die weißen Wölfe ansehen. Ein Eis für Kinder und Geschäftsführung rundete diesen gelungenen Termin ab.


das könnte Sie auch interessieren

Unsere Ökobilanz kontinuierlich verbessern

Beitrag lesen
Wenn Sie auf “Akzeptieren” klicken, stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen