Blogbeitrag

Verwendung einläufige Steiggänge

1.6.2019

Mit Überarbeitung der DIN 4034-1:2019-04 Anhang C sind zweiläufige Steiggänge (Steigeisen) nur noch bei Schächten ≤ DN 1200 und Notausstiege zulässig. Somit sind Schächte mit zweiläufigen Steiggängen und einem Durchmesser von DN 1.500 oder DN 2.000 ab sofort nicht mehr DIN konform.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Downloadbereich unter folgendem Link

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